Die Winterhilfe Kanton Bern unterstützt Personen mit geringem Budget des Kanton Bern beim Besuch bei Ihrem/Ihrer Coiffeur/in. Die berechtigten Personen erhalten mit dem Antrag die Gutscheine per Post zugestellt. Pro Person und Besuch werden CHF 15.00 (Erwachsene) bzw. CHF 10.00 (Kinder bis 14 Jahre) direkt bei einem der folgenden drei Salons durch die Kunden und Kundinnen bezahlt sowie ein Gutschein abgegeben.
Berechtigung zum Bezug eines Gutscheines sind Sie, wenn Sie mindestens einen der folgenden Punkte erfüllen:
Gutscheine können einmal jährlich (max. drei Mal) bestellt werden (Änderungen vorbehalten). Bitte Antragsformular der Winterhilfe ausfüllen und einsenden an: brnwntrhlfch oder Winterhilfe Bern, Neuengasse 5, 3011 Bern
Infoline: 031 311 20 21
Gutschein einlösbar bei folgenden Coiffuren:
Die KulturLegi ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis für Erwachsene und Kinder ab fünf Jahren. Mit diesem erhalten Sie Rabatte auf rund 3'800 Angebote in der ganzen Schweiz. Die KulturLegi beantragen Sie bei der Geschäftsstelle KulturLegi Kanton Bern, sie ist ein Jahr gültig, danach können Sie sie verlängern.
Mit der KulturLegi profitieren Sie von Vergünstigungen ab 30 Prozent bei rund 700 Angeboten im Kanton Bern und vielen weiteren in der ganzen Schweiz. Einige Beispiele:
Die KulturLegi ist im ersten Jahr gratis. Wenn Sie die KulturLegi nach einem Jahr verlängern wollen, bleibt es für Ihre Kinder kostenlos. Für Erwachsene kostet die Verlängerung einen kleinen Betrag: Die erste erwachsene Person einer Familie bezahlt CHF 20.00, die zweite CHF 10.00.
Sie profitieren von der hohen Akzeptanz der KulturLegi. Die KulturLegi aus dem Kanton Bern ist grundsätzlich in der ganzen Schweiz für alle Angebote gültig. Einschränkungen werden im Angebotsbeschrieb erwähnt.
Zu einer KulturLegi Bern berechtigt sind Sie, wenn Sie in einer Partnergemeinde wohnen und eine Unterstützungsleistung erhalten oder über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, Sie beziehen eine der folgenden Leistungen und besitzen entsprechendes Dokument:
Sie verfügen über keine der oben genannten Bestätigungen, haben aber ein geringes Einkommen? Dann prüfen wir Ihren Antrag gerne anhand Ihrer Veranlagungsverfügung:
Sie haben verschiedene Möglichkeiten die KulturLegi zu beantragen:
Zusammen mit Ihrem Antrag reichen Sie Unterlagen zu Ihrer finanziellen Situation ein. Hier finden Sie die Berechtigungskriterien und notwendigen Dokumente.
Sie können sich auch direkt bei der Gemeinde Steffisburg unter 033 439 44 00 melden.